Wenn Ihre Selbständigkeit über die ALV gefördert werden kann und die entsprechenden Taggelder bewilligt wurden, können Sie Ihr Projekt planen.
In der Planungsphase können Sie während maximal 18 Wochen (das entspricht 90 Taggeldern) Ihre Selbständigkeit vorbereiten. In dieser Zeit müssen Sie keine Stellen mehr suchen oder antreten. Auch haben Sie keine Beratungsgespräche beim RAV. Sie können sich ausschliesslich der Planung, Vorbereitung und dem Aufbau Ihres Unternehmens widmen.
Wenn Sie während der Planungsphase Hilfe für unternehmerische Fragen benötigen, können Sie Kurse oder Coachings bei der Fachstelle Selbständigkeit beantragen.
Während der Planungsphase widmen Sie sich ausschliesslich der Vorbereitung. Sie dürfen nicht operativ tätig sein und keine Akquisition betreiben.
Pro Rahmenfrist können Sie maximal 90 Taggelder für die Planungsphase beantragen.
Unsere Dokumente & Links hilft Ihnen, alle relevanten Unterlagen für Ihre Steuererklärung schnell und einfach zusammenzustellen.
Von Lohnausweisen über Kontoauszüge bis hin zu Versicherungsbescheinigungen – mit unserer übersichtlichen Anleitung behalten Sie den Überblick.
Vermeiden Sie Verzögerungen und stellen Sie sicher, dass keine wichtigen Dokumente fehlen.
Nutzen Sie unsere Dokumente & Links als praktisches Hilfsmittel für eine stressfreie Steuererklärung!
Diese Checkliste unterstützt Sie bei der systematischen Vorbereitung Ihres Jahresabschlusses für juristische Personen. Sie umfasst wichtige Kontrollfragen zur Lohnbuchhaltung, Sozialversicherungen, Spesen, Quellensteuer und Abgrenzungen.
So stellen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und die relevanten Unterlagen vollständig vorliegen.
Dieses Dokument dient als offizielle Genehmigung zur Nutzung eines Fahrzeugs durch eine dritte Person, die nicht der Halter oder die Halterin ist.
Es enthält Angaben zum Fahrzeug, zur berechtigten Person sowie zum Zeitraum der Nutzung und stellt sicher, dass die Nutzung rechtlich abgesichert ist.
Zudem werden die Pflichten der fahrzeugnutzenden Person festgehalten, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Die Bewilligung kann sowohl für private als auch geschäftliche Zwecke ausgestellt werden.
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat den Leitzins gesenkt – und damit den Referenzzinssatz. Das heisst: Viele Mieterinnen und Mieter haben Anspruch auf eine Mietzinsreduktion gemäss OR Art. 269a.
Wer jetzt reagiert, kann jährlich mehrere Hundert Franken sparen!
Wir stellen Ihnen ein kostenloses Musterschreiben zur Verfügung, mit dem Sie direkt bei Ihrer Verwaltung eine Anpassung beantragen können. Einfach ausfüllen und per Einschreiben versenden.