Ein neuer Job ist oft ein Aufbruch – doch vergessen viele dabei einen entscheidenden Punkt: die persönliche Vorsorgeabsicherung. Zwischen Kündigung und Anstellung kann es schnell zu einer Lücke bei Pensionskasse (BVG), Freizügigkeit und sogar Unfallversicherung kommen.
❗ Diese Punkte sollten Sie beachten
- BVG-Freizügigkeitsleistung: Kündigen Sie Ihren Job, wird Ihr angespartes BVG-Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Wählen Sie aktiv eine Bank oder Stiftung aus – sonst landet Ihr Guthaben auf einem Sammelkonto der Auffangeinrichtung.
- Unfallversicherung: Nach Kündigung sind Sie nur noch max. 30 Tage unfallversichert. Danach müssen Sie sich privat absichern – z. B. über eine UVG-Nachdeckung oder freiwillige Police.
- Arbeitslosigkeit: Bei einer Pause zwischen zwei Stellen übernimmt die Arbeitslosenkasse Ihre Sozialversicherungen – sofern Sie dort angemeldet sind. Falls nicht, entstehen Versorgungslücken.
💼 Für wen ist das besonders wichtig?
Vor allem Personen mit längerer Jobpause, Sabbaticals oder geplanten Auslandaufenthalten sind betroffen. Auch wer sich selbstständig macht, muss aktiv vorsorgen und z. B. die berufliche Vorsorge freiwillig weiterführen.
✅ Unser Tipp: Sichern Sie sich frühzeitig mit einem Beratungsgespräch ab. So vermeiden Sie nicht nur Verluste, sondern sichern sich langfristig Ihre Altersvorsorge und Absicherung im Ernstfall.
📖 Quelle: Ratbacher Blogbeitrag
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