Wir sind Ihr zuverlässiger Partner in der Schweiz und bieten massgeschneiderte Lösungen für Versicherungen, Finanzplanung und Vorsorge.

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Treuhand

Quellensteuer

Beschäftigen Sie Mitarbeitende ohne Niederlassungsbewilligung C oder Grenzgängerinnen und Grenzgänger, müssen Sie deren Steuern direkt vom Lohn abziehen und mit dem zuständigen Kanton abrechnen. Die Tarife hängen von Zivilstand, Kindern, Konfession und Kanton ab und ändern regelmässig.

Finaro übernimmt die komplette Quellensteuer-Administration: von der Anmeldung über die monatliche Abrechnung bis zu Tarifkorrekturen. Als Arbeitgeber haften Sie für die korrekte Ablieferung, wir sorgen dafür, dass alles stimmt.

Quellensteuer-Abrechnung durch Finaro Treuhand
Treuhand

Das übernimmt Finaro für Sie

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit

01

Bestandesaufnahme

Wir prüfen, welche Ihrer Mitarbeitenden quellensteuerpflichtig sind und ob die bisherigen Tarife stimmen.

02

Einrichtung

Wir melden Ihren Betrieb bei den zuständigen Kantonen an und hinterlegen die korrekten Tarife in der Lohnbuchhaltung.

03

Laufende Abrechnung

Wir rechnen fristgerecht ab und ziehen die Bezugsprovision, die Ihnen als Arbeitgeber zusteht, korrekt ab.

04

Jahresende

Wir erstellen die Jahresbescheinigungen und unterstützen Mitarbeitende bei Bedarf bei der nachträglichen ordentlichen Veranlagung.

FAQ

Häufige Fragen

Grundsätzlich ausländische Arbeitnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung C sowie Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz, etwa Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Die Details klären wir pro Person ab.

Ab einem bestimmten Bruttojahreslohn oder auf Antrag wird die Steuer nachträglich wie bei einer ordentlichen Steuererklärung berechnet. Das kann sich lohnen, etwa bei hohen Abzügen. Wir beraten Ihre Mitarbeitenden dazu gerne.

Je früher korrigiert wird, desto besser. Wir bereinigen die Abrechnungen mit dem Steueramt und stellen die Zukunft korrekt auf.

Weiterführend

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Quellensteuer ohne Haftungsrisiko.

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