Beschäftigen Sie Mitarbeitende ohne Niederlassungsbewilligung C oder Grenzgängerinnen und Grenzgänger, müssen Sie deren Steuern direkt vom Lohn abziehen und mit dem zuständigen Kanton abrechnen. Die Tarife hängen von Zivilstand, Kindern, Konfession und Kanton ab und ändern regelmässig.
Finaro übernimmt die komplette Quellensteuer-Administration: von der Anmeldung über die monatliche Abrechnung bis zu Tarifkorrekturen. Als Arbeitgeber haften Sie für die korrekte Ablieferung, wir sorgen dafür, dass alles stimmt.
Wir prüfen, welche Ihrer Mitarbeitenden quellensteuerpflichtig sind und ob die bisherigen Tarife stimmen.
Wir melden Ihren Betrieb bei den zuständigen Kantonen an und hinterlegen die korrekten Tarife in der Lohnbuchhaltung.
Wir rechnen fristgerecht ab und ziehen die Bezugsprovision, die Ihnen als Arbeitgeber zusteht, korrekt ab.
Wir erstellen die Jahresbescheinigungen und unterstützen Mitarbeitende bei Bedarf bei der nachträglichen ordentlichen Veranlagung.
Grundsätzlich ausländische Arbeitnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung C sowie Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz, etwa Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Die Details klären wir pro Person ab.
Ab einem bestimmten Bruttojahreslohn oder auf Antrag wird die Steuer nachträglich wie bei einer ordentlichen Steuererklärung berechnet. Das kann sich lohnen, etwa bei hohen Abzügen. Wir beraten Ihre Mitarbeitenden dazu gerne.
Je früher korrigiert wird, desto besser. Wir bereinigen die Abrechnungen mit dem Steueramt und stellen die Zukunft korrekt auf.
Übergeben Sie die Abrechnung an Finaro.