Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist das Gebäude meist der grösste Vermögenswert. Die Gebäudeversicherung schützt ihn gegen Feuer- und Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Hochwasser oder Schneedruck. In den meisten Kantonen ist diese Grunddeckung obligatorisch und bei der kantonalen Gebäudeversicherung zu beziehen, die Regelungen unterscheiden sich jedoch von Kanton zu Kanton.
Entscheidend sind die Ergänzungen, die nicht automatisch gedeckt sind: Gebäudewasserschäden, Glasbruch, Gebäudetechnik oder Erdbeben. Finaro prüft, was in Ihrem Kanton bereits abgedeckt ist und wo private Zusatzdeckungen nötig sind, damit keine teure Lücke bleibt.
Wir erfassen Liegenschaft, Standortkanton und bestehende Policen.
Sie sehen auf einen Blick, was gedeckt ist, was fehlt und was doppelt versichert ist.
Wir holen Offerten ein und schliessen die Lücken zu fairen Konditionen.
Nach Umbauten oder Wertsteigerungen passen wir die Deckungen an.
In den meisten Kantonen ja, meist über die kantonale Gebäudeversicherung. Einzelne Kantone kennen keine kantonale Anstalt, dort wird privat versichert. Wir klären die Situation an Ihrem Standort ab.
Nein. Die kantonale Grunddeckung umfasst in der Regel Feuer- und Elementarschäden. Gebäudewasserschäden, etwa durch Leitungsbrüche, brauchen meist eine private Zusatzdeckung.
Die Gebäudeversicherung deckt das Gebäude selbst, also alles, was fest verbaut ist. Der Hausrat deckt Ihre beweglichen Sachen darin. Eigentümer brauchen beides.
Lassen Sie Ihre Gebäudedeckungen von Finaro prüfen.