Trinkgeld gehört für viele zum Alltag – ob im Restaurant, Coiffeur, Taxi oder Lieferdienst. Doch eine Frage sorgt immer wieder für Unsicherheit: Muss Trinkgeld in der Schweiz versteuert werden?
Die Antwort ist wie so oft: Es kommt darauf an.
Was gilt grundsätzlich?
Nach schweizerischem Steuer- und Sozialversicherungsrecht gilt:
👉 Alles, was regelmässig Einkommen darstellt, ist grundsätzlich steuer- und AHV-pflichtig.
Beim Trinkgeld wird jedoch unterschieden, wie es entsteht und wie es behandelt wird.
💸 Freiwilliges Trinkgeld
Freiwilliges Trinkgeld liegt vor, wenn:
- es direkt vom Kunden gegeben wird
- keine Verpflichtung besteht
- keine fixe Regel oder Abrechnung existiert
- es unregelmässig anfällt
Beispiel:
Bar-Trinkgeld im Restaurant oder beim Coiffeur.
➡️ In der Praxis gilt solches Trinkgeld meist als nicht steuerpflichtig
➡️ Ebenfalls nicht AHV-pflichtig, solange es geringfügig und freiwillig bleibt
🧾 Regelmässiges oder kontrolliertes Trinkgeld
Anders sieht es aus, wenn Trinkgeld:
- über Kartenzahlung läuft
- gesammelt und verteilt wird (Trinkgeld-Pool)
- als Servicepauschale erhoben wird
- vom Arbeitgeber erfasst oder kontrolliert wird
➡️ Dann gilt es als Lohnbestandteil
➡️ ist steuerpflichtig
➡️ und AHV/IV/EO-pflichtig
📊 Was sagt die AHV?
Die AHV beurteilt Trinkgeld danach, ob es:
- regelmässig
- messbar
- wirtschaftlich relevant
ist. Trifft das zu, wird es beitragspflichtig – unabhängig davon, ob es Trinkgeld genannt wird oder nicht.
✅ Fazit
Trinkgeld ist in der Schweiz nicht automatisch steuerfrei.
Entscheidend sind:
- Regelmässigkeit
- Nachvollziehbarkeit
- Kontrolle durch den Arbeitgeber
Wer unsicher ist, sollte sein Trinkgeld korrekt einschätzen – denn falsche Annahmen können später zu Nachzahlungen führen.
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