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Trinkgeld in der Schweiz – steuerfrei oder steuerpflichtig?


Infoveranstaltung Finaro Dezember 2025

Trinkgeld gehört für viele zum Alltag – ob im Restaurant, Coiffeur, Taxi oder Lieferdienst. Doch eine Frage sorgt immer wieder für Unsicherheit: Muss Trinkgeld in der Schweiz versteuert werden?

Die Antwort ist wie so oft: Es kommt darauf an.

Was gilt grundsätzlich?

Nach schweizerischem Steuer- und Sozialversicherungsrecht gilt:
👉 Alles, was regelmässig Einkommen darstellt, ist grundsätzlich steuer- und AHV-pflichtig.

Beim Trinkgeld wird jedoch unterschieden, wie es entsteht und wie es behandelt wird.

💸 Freiwilliges Trinkgeld

Freiwilliges Trinkgeld liegt vor, wenn:

  • es direkt vom Kunden gegeben wird
  • keine Verpflichtung besteht
  • keine fixe Regel oder Abrechnung existiert
  • es unregelmässig anfällt

Beispiel:
Bar-Trinkgeld im Restaurant oder beim Coiffeur.

➡️ In der Praxis gilt solches Trinkgeld meist als nicht steuerpflichtig
➡️ Ebenfalls nicht AHV-pflichtig, solange es geringfügig und freiwillig bleibt

🧾 Regelmässiges oder kontrolliertes Trinkgeld

Anders sieht es aus, wenn Trinkgeld:

  • über Kartenzahlung läuft
  • gesammelt und verteilt wird (Trinkgeld-Pool)
  • als Servicepauschale erhoben wird
  • vom Arbeitgeber erfasst oder kontrolliert wird

➡️ Dann gilt es als Lohnbestandteil
➡️ ist steuerpflichtig
➡️ und AHV/IV/EO-pflichtig

📊 Was sagt die AHV?

Die AHV beurteilt Trinkgeld danach, ob es:

  • regelmässig
  • messbar
  • wirtschaftlich relevant

ist. Trifft das zu, wird es beitragspflichtig – unabhängig davon, ob es Trinkgeld genannt wird oder nicht.

✅ Fazit

Trinkgeld ist in der Schweiz nicht automatisch steuerfrei.

Entscheidend sind:

  • Regelmässigkeit
  • Nachvollziehbarkeit
  • Kontrolle durch den Arbeitgeber

Wer unsicher ist, sollte sein Trinkgeld korrekt einschätzen – denn falsche Annahmen können später zu Nachzahlungen führen.

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