Die Steuererklärung kostet viele jedes Jahr einen Abend voller Formulare und die Unsicherheit, ob alle Abzüge drin sind. Mit Finaro geben Sie beides ab: Sie reichen uns Ihre Unterlagen ein, wir erstellen die Steuererklärung vollständig, prüfen jede zulässige Abzugsmöglichkeit und übernehmen auf Wunsch den gesamten Kontakt mit dem Steueramt.
Wir betreuen Angestellte, Selbständige, Rentnerinnen und Rentner, Familien sowie Liegenschafts- und Wertschriftenbesitzer. Auch für quellenbesteuerte Personen, die eine nachträgliche ordentliche Veranlagung benötigen, sind wir die richtige Adresse.
Mit unserer Checkliste stellen Sie alle Unterlagen zusammen: Lohnausweis, Kontoauszüge, Vorsorgebescheinigungen und Belege für Abzüge.
Laden Sie die Unterlagen über unseren sicheren Upload hoch oder bringen Sie sie an einem unserer Standorte vorbei. Wir melden uns, falls etwas fehlt.
Wir erstellen die Steuererklärung, optimieren die Abzüge und besprechen die wichtigsten Punkte mit Ihnen, bevor etwas eingereicht wird.
Wir reichen fristgerecht ein, beantragen bei Bedarf eine Fristerstreckung und prüfen später die definitive Veranlagung.
Wir holen alle Berufsauslagen und Abzüge heraus, die beim Ausfüllen oft vergessen gehen.
Geschäftsabschluss und private Steuererklärung aus einer Hand, damit alles zusammenpasst.
AHV, Pensionskasse und Kapitalbezüge richtig deklariert und steuerlich geplant.
Unterhaltskosten, Schuldzinsen und Eigenmietwert optimal berücksichtigt.
Kinderabzüge, Betreuungskosten und Ausbildungsauslagen vollständig geltend gemacht.
Wer in der Schweiz an der Quelle besteuert wird, kann eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beantragen und damit Abzüge geltend machen, die im Quellensteuertarif nicht berücksichtigt sind, etwa Einzahlungen in die Säule 3a, Einkäufe in die Pensionskasse oder Kinderbetreuungskosten. Ab einem Bruttojahreseinkommen von 120'000 Franken ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch.
Wichtig: Der Antrag muss bis 31. März des Folgejahres beim Steueramt eingehen und gilt danach auch für alle folgenden Jahre, solange Sie quellensteuerpflichtig sind. Wir prüfen deshalb vorab, ob sich die NOV für Sie lohnt, stellen den Antrag und erstellen die Steuererklärung.
Der Preis richtet sich nach dem Umfang Ihrer Steuererklärung. Sie erhalten vorab eine verbindliche Preisangabe, damit Sie wissen, woran Sie sind.
In vielen Kantonen läuft die ordentliche Frist bis Ende März. Wir beantragen bei Bedarf eine Fristerstreckung und behalten alle Termine für Sie im Blick.
Unsere Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch alle Unterlagen. Fehlt etwas, melden wir uns.
Ja, über unseren sicheren Upload. Bitte senden Sie Steuerunterlagen nicht als gewöhnlichen E-Mail-Anhang.
Ja. Weicht die Veranlagung von der eingereichten Steuererklärung ab, prüfen wir die Gründe und erheben bei Bedarf fristgerecht Einsprache.
Ja. Bei Einzelfirmen erstellen wir Abschluss und private Steuererklärung aus einer Hand. Mehr dazu unter Steuerabschluss für Unternehmen.
Laden Sie die Checkliste herunter oder fragen Sie direkt an.