Als Arbeitgeber müssen Sie alle Mitarbeitenden gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichern. Wer mindestens acht Stunden pro Woche bei Ihnen arbeitet, ist zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle versichert. Je nach Branche ist dafür die Suva zuständig, andernfalls wählen Sie den Versicherer frei.
Mindestens so wichtig ist das Krankentaggeld: Wird eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter krank, sind Sie zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Eine Krankentaggeldversicherung übernimmt dieses Risiko. Sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, viele Gesamtarbeitsverträge verlangen sie aber, und für kleine Betriebe kann ein längerer Ausfall ohne Versicherung existenzbedrohend werden.
Wir erfassen Ihre bestehenden Policen, Ihre Personalstruktur und die Risiken Ihres Betriebs.
Wir holen vergleichbare Offerten mehrerer Versicherer ein und stellen sie verständlich gegenüber.
Sie entscheiden in Ruhe, wir übernehmen Kündigung, Antrag und Übergang ohne Deckungslücke.
Wir überprüfen Ihre Lösung jährlich, erledigen Mutationen und begleiten Sie im Schadenfall.
Gesetzlich nicht. Ohne Versicherung zahlen Sie den Lohn im Krankheitsfall aber während einer beschränkten Dauer selbst weiter (Art. 324a OR), und viele GAV schreiben eine Krankentaggeldversicherung vor. Wir prüfen, was für Ihren Betrieb gilt.
Je länger die Wartefrist, desto tiefer die Prämie, desto länger tragen Sie die Lohnfortzahlung aber selbst. Wir rechnen die Varianten für Ihren Betrieb durch.
Gegen Berufsunfälle immer. Gegen Nichtberufsunfälle erst ab acht Wochenstunden bei Ihnen, darunter läuft die Unfalldeckung über die Krankenkasse der Person.
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